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Kapitalisierung der Conterganrente

Kapitalisierung der Conterganrente

Die Conterganrente ist Folge des "verlorenen Prozesses" und entspringt dem Stiftungsgesetz. Sie ist nicht dem Bundesversorgungsgesetz unterstellt, sondern besitzt einen eigenen Status, dessen Vorteile und Nachteile heute neu diskutiert werden.

Die Conterganrente wird über die Conterganstiftung monatlich an die Geschädigten überwiesen. Die Höhe der Rentenzahlung ist dem Grad der Behinderung angepasst. Geschädigte können die Rente für kapitalisieren lassen, allerdings ist die Kapitalisierung an Auflagen gebunden.

Rentenbeträge und Kapitalisierungsbeträge bis max. 10 Jahre: (alle Angaben in Euro): (Link) [24 KB]

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