Entschädigung
Petition zum Ausgleich der schädigungsbedingten Renten- und Pensionsverluste für Contergan-Opfer:
Petition mit der Bitte um Unterstützung
Die Petition wurde vom zuständigen Ausschuss angenommen, aber ohne weitere Begründung nicht online veröffentlicht: Somit können keine weiteren Mitbürger Mitzeichner=Unterstützer der Petition werden und auch leider keine Diskussion stattfinden.
Da sie nun im allgemeinen Petitionsverfahren verhandelt, bitten wir hiermit um Eure Unterstützung per Brief: Der Brief kann als pdf-Datei heruntergeladen werden und sollte dann möglichst auf ein Blatt mit Vorder- und Rückseite gedruckt werden. Namen und Adresse einfügen - unterschreiben und weg!
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Wir fordern eine "gerechte Entschädigung" für alle Contergangeschädigten!
Die Entschädigung der Conterganopfer ist aus heutiger Sicht der Opfer mehr denn je als eine "billige Abfindung" im Verhältnis zum entsandenen und noch entstehenden Schadens zu bezeichnen.
Die sogenannte Conterganrente, die den Opfern aus der heutigen "Conteranstiftung für behinderte Menschen" zukommt, kann in keinem Fall als "gerecht" bezeichnet werden. Sie ist allenfalls eine Minimalentschädigung, welche nicht einmal die Mehraufwendungen des täglichen Lebens deckt, die durch die Behinderungen verursacht werden.
Unsere aktuellen Probleme sind:
→ schwere Folgeschäden an den Gelenken, aber auch an den Organen
→ Schmerzen und Therapiebedarf, der mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden ist
→ frühzeitiger Verlust der körperlichen Beweglichkeit und Eigenständigkeit
→ häufige Frühverrentungen auf Grund der Folgeschäden schon in jungen Jahren
→ zu erwartende Frühverrentung der meisten Betroffenen vor Ablauf des regulären Arbeitslebens
→ kein finanzieller Ausgleich im Falle der Frühverrentung
→ Verlust des sozialen Status, oder auch die berechtigte Angst vor diesem Verlust
→ Keine Arbeit bedeutet auch "keine Unterstützung für KFZ-Umbauten"
→ Gefahr des Verlustes der oft notwendigen Mobilität
→ ...usw
Der Contergan - Prozess,
in dem die Eltern und deren Anwälte seinerzeit unterlagen, hat also direkte Auswirkungen auf unsere Lebensqualität, heute und in Zukunft.
Der "verlorene Prozess" und der letztlich "erzwungene Kompromiss", der in der Gründung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" mündete, ermöglichte es dem Unternehmen Grünenthal, jegliche weitere Verpflichtung den Betroffenen gegenüber abzuschütteln. Und wie es der damalige Name der Stiftung sagte, waren wir, die Geschädigten damals noch Kinder ohne Einfluss auf den Prozess.
Mit der Einmalzahlung von DM 100 Mio. (ca. € 50 Mio.) in den Vergleich hatte sich Grünenthal für immer freigekauft. Das Geld reichte gerade aus, um den einzelnen Betroffenen, je nach Grad der Behinderung eine einmalige Entschädigung von maximal DM 25.000 zu zahlen.
Lassen Sie sich das bitte bitte einmal auf der Zunge zergehen....
12.500 EURO für ein Leben ohne Arme, ohne Beine und mit schwersten Behinderungen. Und dieser Betrag lag schon damals unter dem monatlichen Gehalt von Vorstandsmitgliedern eines größeren Pharmaunternehmens.
Juristisch wurde das Thema, wenn auch mit vielen Tricks und Verzögerungstaktiken "geregelt", sodass heute keine Ansprüche mehr gegen den Pharmakonzern geltend gemacht werden können. Da bliebe dem Konzern allenfalls noch eine freiwillige Wiedergutmachung, um die Betroffenen hinsichtlich der Spätfolgen heute zu unterstützen. Eine Conterganstiftung, die für einen Ausgleich sorgen SOLLTE, z.B. zum Ausgleich der Rentenlücke im Falle einer Frühverrentung, existiert ja bereits.
Die durch die Stiftung geleisteten monatlichen Conterganrenten sind KEINE Wiedergutmachung für die heutigen Folgeschäden. Der in der alten Fassung des Stiftungsgesetzes immer noch gültige § 23 des Stiftungsgesetzes (alte Fassung aus 1971) verhindert bewußt eine weitere Entschädigung durch die Firma Grünenthal bzw. eine wirklich angemessene und gerechte Entschädigung der Conterganopfer.
Insofern fordern wir die Streichung dieses vollkommen menschenverachtenden Paragraphen. Parallel dazu muss mit der Aufhebung des § 23 rückwirkend die Verjährungsfrist hinsichtlich dieser Schadensersatzansprüche aufgehoben werden, damit alle Conterganopfer eine angemessene und gerechte Entschädigung erhalten können.
Eine offensive, auf Ausgleich gerichtete Haltung stünde dem Unternehmen Grünenthal auch gut zu Gesicht. Grünenthal könnte das theoretisch und auch praktisch als PR für sich nutzen. Konzern und Betroffene würden profitieren. Eventuell würden sich auch weitere Sponsoren beteiligen, ginge der besagte Konzern mit gutem Beispiel voran.
Um es deutlich an dieser Stelle zu sagen:
Es geht nicht darum, dem Unternehmen Grünenthal zu schaden. Vielmehr könnte Grünenthal selbst die "moralische Krise" beenden und weitere Mittel, z.B. für einen Rentenausgleich, bereitstellen. Uns geht es einzig und allein darum, dass wir unser Leben so weit und so lange wie möglich selbstbestimmt und würdig gestalten können. Dafür reichen in den meisten Fällen die bisherigen Entschädigungen nicht aus, und das verstehen sicher auch die Mitarbeiter der Firma Grünenthal.
Aber auch der Staat muss sich fragen lassen, ob er der Fürsorgepflicht nachkommt, die er damals mit dem von ihm unterstützten "Kompromiss" und mit der Beteiligung an der Stiftung übernommen hat. Der Kompromiss beinhaltete neben der oben genannten, dürftigen Entschädigungsleistung auch die Zahlung einer monatlichen "Conterganrente". Auch diese Rente ist im Hinblick auf die tatsächlichen Mehraufwendungen des täglichen Lebens nicht angemessen.
Nach Teil II des Stiftungsgesetzes (alte Fassung von 1971) sind bis zum 31.12.2003 rund 375 Mio. Euro an die durch Contergan geschädigten Personen geleistet worden. Die ursprünglich von der Fa. Chemie Grünenthal GmbH und der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellten Vermögensmittel reichten für die Leistungserbringung bis Mai 1997 aus. Seit diesem Zeitpunkt werden alle Zahlungen an die Berechtigten aus Bundeshaushaltsmitteln finanziert. Der durch Haushaltsplan der Stiftung aufgestellte Jahresetat beträgt rund 14 Mio. Euro.
Der Steuerzahler ist somit auch der Verlierer des damaligen Contergan-Prozesses.
Wir, die Contergan- bzw. Thalidomidgeschädigten Betroffenen stehen also heute vor dem Dilemma, mehr Unterstützung durch den Staat fordern zu müssen, weil die damals bereits absehbaren Spät- und Folgeschäden im Prozess nicht berücksichtigt bzw. bewusst vernachlässigt worden sind.
Also fordern wir Staat und Pharmakonzern gleichermaßen auf, für eine ernsthafte und lebensgerechte Entschädigung hinsichtlich der Spätfolgen zu sorgen. Wenn die "Verursacher" den ersten Schritt machen, folgen ggf weitere engagierte Sponsoren aus anderen Gesellschaftsbereichen.
Gernot Stracke
Grünenthal bereit zu finanziellem Beitrag für Contergan-Betroffene(kobinet 27.02.2008)
Renten für Contergangeschädigte werden verdoppelt(kobinet 27.02.2008)


